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Packaging and Packaging Waste Regulation

Verpackungsmaschine in der Nudelproduktion

ALB-GOLD setzt neue EU-Anforderungen frühzeitig um

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(Trochtelfingen, im April 2026) – Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen in der Europäischen Union mit sich. ALB-GOLD Teigwaren GmbH & Co KG hat frühzeitig reagiert und die Umsetzung der Anforderungen bereits umfassend eingeleitet.

Seit Inkrafttreten der Verordnung am 11. Februar 2025 wurden sämtliche Verpackungslieferanten über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die ab dem 12. August 2026 geltenden Grenzwerte für Schwermetalle (maximal 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) sowie für PFAS (maximal 25 ppb je Einzelsubstanz und 250 ppb gesamt).

Durch einen engen und kontinuierlichen Austausch mit den Lieferanten stellt ALB-GOLD Teigwaren GmbH & Co KG sicher, dass die einzelnen Verpackungen & Primärverpackungen den neuen Anforderungen entsprechen. Die entsprechenden Konformitätserklärungen wurden erweitert und liegen vollständig vor.

Bereits heute setzt die ALB-GOLD Teigwaren GmbH & Co KG auf Verpackungsmaterialien, die den zukünftigen Vorgaben der PPWR entsprechen. Damit gewährleistet das Unternehmen nicht nur die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, sondern unterstreicht auch sein Engagement für nachhaltige und zukunftssichere Verpackungslösungen.

Die weiteren Entwicklungen rund um die PPWR werden fortlaufend beobachtet und konsequent in die eigenen Prozesse integriert.