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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

Stand: November 2019

§ 1 Geltungsbereich, Ausschluss der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALB-GOLD Teigwaren GmbH, Klaus-Freidler-Str. 1, D-72818 Trochtelfingen (nachstehend nur noch als AVB bezeichnet) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte, bei denen der Kunde ein Geschäftskunde ist, gleich auf welche Art der Vertrag zustande kommt.

(2) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung unserer für Geschäftskunden geltenden AVB.

(3) Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte und Nebenleistungen wie Hinweise, Auskünfte künftige Verträge über den Verkauf und /oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunde, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen unserer AVB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(4) Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind alle Unternehmer (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliches Sondervermögen. Unter Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft zu verstehen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Unsere AVB gelten auch dann, wenn der Kunde von diesen abweichende Bedingungen verwendet oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen an diesen erbracht werden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden mithin selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme, dass unsere schriftliche Zustimmung im Hinblick auf die Geltung vorliegt.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss, Inhalt und Umfang der Lieferung

(1) Unsere Angebote werden kostenlos erstellt und sind unverbindlich. Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält dieser von uns eine E-Mail, die den Eingang bestätigt und dem Kunden die Gelegenheit bietet, seine Bestellung zu prüfen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar. Der Vertrag kommt erst zustande durch ausdrückliche Annahme der Bestellung des Kunden oder den Beginn der Auftragsausführung durch uns.

(2) Für den Umfang der Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Schrift- oder Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(3) Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben zu unseren Produkten sind nur Annäherungswerte, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders festgelegt, gelten die angegebenen Preise für Lieferungen ab Werk und sind Netto-

Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist, zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Porti, Versicherungsspesen, Zölle, eventuellen Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(3) Wir behalten uns vor, Warenlieferungen an Kunden, mit denen keine laufenden Geschäftsbeziehungen bestehen, nach unserer Wahl nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme auszuführen.

(4) Erteilt der Kunde uns ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat, so erfolgt der Einzug der Lastschrift 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

(5) Wir sind berechtigt, bei Lohn- oder Gehaltserhöhungen und /oder Erhöhungen der Rohmaterial- oder Betriebsstoffpreise den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

(6) Andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller sofort zur Zahlung fälligen Einziehungs- und Diskontspesen.

(7) Vorstehende Zahlungsbedingungen entfallen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus der gesamten Geschäftsbeziehung in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall sind alle ausstehenden Forderungen sofort und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt, sofern ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.

§ 4 Zurückhaltungsrechte, Aufrechnung und Abtretung

(1) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen des Kunden weitere Lieferungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.

(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Kunden nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Kunde bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn unser Kreditversicherer es nach Vertragsabschluss abgelehnt hat, den Kaufpreis für die Zahlung des Liefergegenstandes aus Bonitätsgründen des Kunden zu versichern oder uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und /oder Scheck- bzw. Wechselproteste gegen den Kunden bekannt werden.

(3) Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflussen seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.

§ 5 Lieferfrist, Teillieferungen, Gläubigerverzug, Lieferverzug

(1) Verbindliche Lieferzeiten und Termine bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung in Schrift- oder Textform. Eine verbindliche Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Kunden beizubringender Unterlagen, Freigaben oder etwa vereinbarter Vorauszahlungen. Etwaige vom Kunden nach Vertragsschluss verlangte Bestelländerungen verlängern die Lieferfristen und Termine entsprechend. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Kunden als versandbereit angezeigt wird, sofern aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht geliefert werden kann.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand, Beschlagnahme, Embargo, gesetzliche oder behördliche Einschränkungen des Energieverbrauchs oder unrichtige und /oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, sofern diese Ereignisse von uns nicht zu vertreten sind, wir sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrags einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist aufgrund solcher Umstände unangemessen, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Kunde an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.

(3) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Kunden hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(4) Ist Lieferung „auf Abruf“ vereinbart, hat der Kunde die Lieferung zu den vereinbarten Abrufterminen abzunehmen.

(5) Kommt der Kunde in Gläubigerverzug oder in Verzug mit der Abnahme des Liefergegenstandes, sind wir berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit Ablauf einer zu setzenden angemessenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Kunde mit angemessener verlängerter Frist neu zu beliefern, hinsichtlich des Preises unter Berücksichtigung etwaiger zwischenzeitlich eingetretener Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen. Sofern wir den Liefergegenstand einlagern, sind wir berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, sofern wir nicht höhere oder der Kunde niedrigere Lagerkosten nachweist. In den letztgenannten Fällen sind die tatsächlichen Lagerkosten zu ersetzen.

§ 6 Gefahrübergang, Versand, Verpackung

(1) Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Die Gefahr geht in allen Fällen – einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme – auch bei frachtfreier Lieferung mit der Aushändigung des Liefergegenstandes an die Transportperson auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies gilt auch, wenn wir selbst transportieren oder transportieren lassen, selbst wenn wir die Versendung auf eigene Kosten oder die Anfuhr übernommen haben. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Wunsch des Kunden wird die zu liefernde Ware auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag herrührender Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln sowie etwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheck- oder Wechselzahlungen. Bei Zahlungen im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand vor, bis die Regressgefahr aus den von uns zur Verfügung gestellten Wechseln erloschen ist. Soweit der Kunde bei Abschluss der unseren Forderungen zugrunde liegenden Verträge in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand darüber hinaus vor bis zur Tilgung sämtlicher offener Forderungen gegen den Kunde.

(2) Nimmt der Kunde eine Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes vor, entstehen uns daraus keine Verpflichtungen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde den Liefergegenstand mit anderen Waren, erhalten wir an der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Wert der neu hergestellten Waren. Die Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Bearbeitung des Liefergegenstandes ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig, soweit uns die vorstehenden Sicherungsrechte gewahrt bleiben. 

(3) Der Kunde darf die Gegenstände und die aus ihnen gemäß vorstehend Abs. 2 hervorgegangenen Gegenstände (nachfolgend zusammenfassend Vorbehaltsware genannt) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gem. nachstehendem Absatz 4) sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Verleihung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.

(4) Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung oder dem sonstigen Einsatz der Vorbehaltsware entstandenen oder noch entstehenden Forderungen an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Soweit die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum gestanden hat, erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.

(5) Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen von uns dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen; wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Kunden aufzudecken.

(6) Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Bearbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- oder Scheckprotesten, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung des Kunden, bei Zahlungseinstellung sowie im Falle der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Kunde, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Nichteröffnung mangels Masse. In sämtlichen dieser Fälle sind wir jeweils berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung und ausdrückliche Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen und ist der Kunde zur sofortigen Herausgabe verpflichtet.

(7) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

(8) Bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Interventionskosten, wozu auch etwaige Prozesskosten gehören, gehen im Innenverhältnis zwischen uns und dem Kunde zulasten des Letzteren.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die Ware nach Erhalt unverzüglich – vor allem auf sichtbare Schäden, Mängel, Gewicht und Ausmaß – zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind vom Kunden unverzüglich ab Erhalt der Lieferung in Textform zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns in Textform geltend zu machen. Versäumt der Kunde die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen, gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.  

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des BGB und wird eine gebrauchte Sache geliefert, ist jegliche Mängelgewährleistung ausgeschlossen.

(3) In allen anderen Fällen besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen:

a) Wir leisten Gewähr für die handelsübliche Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware. Zeitlich beschränkt sich unsere Gewährleistung auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.

b) Uns steht das Wahlrecht zwischen kostenfreier Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu.

c) Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.

d) Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, falls die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt wurde oder aus beim Kunden liegenden Gründen beschädigt worden ist.

e) Mehr- oder Minderlieferungen in einer Größenordnung von +/- 5 % stellen keinen Mangel i. S. d. § 434 Absatz 3 BGB dar.

f) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Kunden vorgesehenen, vom Üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei etwaigen Mängelrügen die konkrete vom gerügten Mangel betroffene Ware, unsere Rechnungsnummer und das Datum unserer Lieferung anzugeben.

(5) Vorstehende Regelungen (Absätze 1 bis 4) finden keine Anwendung, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen oder eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkauft haben. Dasselbe gilt gegenüber den Ansprüchen des Kunden nach § 478 BGB, nicht jedoch für Schadensersatzansprüche des Kunden; insoweit verbleibt es bei den Beschränkungen der vorstehenden Absätze 1 bis 4 sowie den nachstehenden Bestimmungen des § 9.

§ 9 Haftung

(1) Wird unsere fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen:

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

c) Für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, oder für Schäden, für die wir nach dem Gesetz zwingend haften. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.

(2) Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferungen verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.

(3) Im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischer Weise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen unsere Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Haftungsbegrenzung findet auch dann keine Anwendung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(6) Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.

(7) Vorstehende Haftungsbeschränkungen sowie Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Dies gilt auch für die Ersatzpflicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, aus der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder sonstigen Fällen, in denen wir nach dem Gesetz zwingend haften.

(8) In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogenen Materialien entsteht, ist der Kunde zunächst darauf verwiesen, die von uns an ihn abgetretenen Ansprüche gegen den Drittlieferanten – gegebenenfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Bleibt die Durchsetzung erfolglos, haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

§ 10 Produkthaftung

Bestehen in den Staaten, in denen der Kunde unsere Produkte weiterveräußern wird, im Vergleich zum deutschen Recht abweichende, insbesondere schärfere Produkthaftungs- bzw. Produktsicherungsvorschriften, so hat uns der Kunde hierauf bei Auftragsabgabe hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt, innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Versäumt der Kunde diese Aufklärung, so können wir binnen eines Monats, nachdem wir von der entsprechenden Rechtslage erfahren haben, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist im letzteren Falle dazu verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die über unsere Leistungspflicht bei einem vergleichbaren Produkthaftungsfall in Deutschland hinausgehen, freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn wir am Vertrag festhalten. 

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte

Wird der Kunde wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Werbung, Produkte oder Verpackungen der ALB-GOLD Teigwaren GmbH von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und uns die Gelegenheit zu geben, die Art und Weise der Rechtsverteidigung mitzubestimmen. Wird uns diese Möglichkeit verwehrt, sind eventuelle Rückgriffsansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben. Wir sind berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang an Dritte (insbesondere an unsere Partner) zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im erforderlichen Umfang an das Transportunternehmen, Kreditunternehmen oder andere zur Erbringung der Dienstleistung oder Vertragsabwicklung eingesetzte Service-Dienste, soweit dies zur Lieferung der Waren oder Zahlungsabwicklung notwendig ist. Diese Unternehmen dürfen Ihre Daten nur zur Auftragsabwicklung und nicht zu weiteren Zwecken nutzen. Für die Auslieferung von bestellten Waren erhält das Partnerunternehmen Ihren Namen, Ihre Anschrift, das Zeitfenster für die Zustellung sowie Ihre Telefonnummer und E-Mail Adresse, damit der Zusteller Sie bei Lieferschwierigkeiten erreichen kann. Bei dem Abschluss eines Kaufs zeigen wir Ihnen an, ob ein Partnerunternehmen an dem Kauf beteiligt ist und damit Informationen über den Kauf an dieses Partnerunternehmen weitergegeben werden. Sie wissen stets, welcher Partner an einem Vertrag beteiligt ist. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks) ist 72818 Trochtelfingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Wir sind auch berechtigt, an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen AVB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(3) Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

ALB-GOLD Teigwaren GmbH
Klaus-Freidler-Str. 1
72818 Trochtelfingen
Deutschland

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