ALB-GOLD fordert klare Koexistenzregeln für die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion
[ Trochtelfingen, 11. August 2026 ] Als Hersteller hochwertiger Lebensmittel mit einer engen Partnerschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben bekennt sich ALB-GOLD seit knapp zwanzig Jahren zu einer gentechnikfreien Rohstoffbeschaffung. Dieses Selbstverständnis ist Bestandteil unserer Unternehmenswerte und Grundlage des Vertrauens unserer Kundinnen und Kunden.
Die auf europäischer Ebene angenommene Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT-VO) erfüllt uns daher mit großer Sorge. Nach den derzeitigen Plänen sollen Pflanzen der Kategorie NGT1 – Pflanzen mit begrenzter Anzahl und Art von Veränderungen - künftig nicht mehr den bisherigen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten unterliegen. Für Unternehmen, die bewusst auf gentechnikfreie Rohstoffe setzen und Produkte nach den Vorgaben der Bio- sowie der Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung herstellen, entsteht dadurch eine erhebliche Rechts- und Planungslücke.
Als innovatives Unternehmen lehnen wir keinesfalls neue Züchtungsverfahren ab, die einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft leisten. Entscheidend ist vielmehr die praktische Frage, wie wir eine nachweislich gentechnikfreie Produktion künftig überhaupt noch sicherstellen können.
Die bestehenden gesetzlichen Anforderungen für Bio-Produkte und für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung schließen den Einsatz von NGT1-Pflanzen ausdrücklich aus. Ein Wegfall der Transparenz entlang der Wertschöpfungskette würde die notwendige Trennung unterschiedlicher Produktionssysteme erheblich erschweren.
Wir halten deshalb funktionierende Koexistenzregelungen für unverzichtbar. Landwirtschaftliche Betriebe müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich bewusst für oder gegen den Anbau von NGT1-Pflanzen zu entscheiden, ohne dass dadurch die jeweils andere Produktionsform beeinträchtigt wird.
Dabei wollen wir ausdrücklich betonen, dass es nicht darum geht, eine zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Landwirtschaft zu schaffen. Vielmehr sollten die bereits bestehenden und bewährten Regelungen des deutschen Gentechnikrechts auch für NGT1-Pflanzen Anwendung finden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Mitteilungspflicht der Nachbarbetriebe drei Monate vor geplanter Aussaat durch diejenigen, die GVO anbauen wollen,
- die Eintragung der Anbaustandorte in ein öffentliches Standortregister, ebenfalls drei Monate vor geplanter Aussaat,
- die Einhaltung fachlich begründete Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Anbausystemen sowie
- die bestehenden Haftungsregelungen bei wirtschaftlichen Schäden durch Einträge.
Diese Instrumente schaffen Transparenz, Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette.
Ein vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten* kommt zu dem Ergebnis, dass NGT1-Pflanzen auch nach Inkrafttreten einer neuen EU-Regelung weiterhin als gentechnisch veränderte Organismen gelten. Daraus folgt, dass zahlreiche nationale Koexistenzregelungen weiterhin anwendbar bleiben. Dieses Rechtsverständnis sollte bei der Umsetzung auf Bundes- und Landesebene konsequent berücksichtigt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag vom Mai 2026 zur Sicherung der Koexistenz von NGT1- und gentechnikfreien Produktionssystemen bekennt. Dieses politische Ziel muss nun mit konkreten rechtlichen Regelungen hinterlegt werden.
ALB-GOLD fordert deshalb in einem Brief an Agrarministerin Marion Gentges ein klares Bekenntnis der Landesregierung, dass die bestehenden Regelungen des Gentechnikrechts auch künftig auf NGT1-Pflanzen angewendet werden. Nur so können Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Planungssicherheit für Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sowie der Fortbestand gentechnikfreier Wertschöpfungsketten dauerhaft gewährleistet werden.